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Ihre Rechte
Das Zugriffsrecht
Sie können Teile Ihrer persönlichen Daten einsehen.
Das Recht auf Berichtigung
Wenn Sie der Meinung sind, dass die von uns über Sie gespeicherten Daten falsch sind.
Das Recht, die Patientenakte zu löschen
Sie können uns bitten, Ihre personenbezogenen Daten (teilweise) zu löschen.
Fordern Sie eine Kopie der Datei an
Sie können eine Kopie Ihrer Krankenakte anfordern.
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Sie können Ihre Rechte über das auf der Website bereitgestellte Formular ausüben. Klicken Sie hier für das Antragsformular für Zugriff, Kopie, Berichtigung oder Vernichtung medizinischer Daten.
Senden Sie Ihr ausgefülltes Formular an:
Hinweis: Wenn Sie die Vernichtung Ihrer Krankenakte beantragen, entscheidet die Klinik, ob wir Ihre Daten vernichten.
Im Falle einer Löschung Ihrer Daten bleibt Ihre schriftliche Anfrage erhalten. Zusammen mit dem Schreiben, dass Ihrem Wunsch entsprochen wurde. Sollten bei der weiteren Bearbeitung Auskünfte aus Ihrer „alten“ Akte erforderlich sein, wird nur festgestellt, dass diese auf Ihren Wunsch hin vernichtet wurde. Als Patient kann es sein, dass Sie die Kontinuität der Behandlungsdaten unterbrechen. Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre Krankengeschichte zerstören. Dies kann für zukünftige Behandlungen schwierig sein. Ihre Akte wird innerhalb von 3 Monaten nach Ihrer Anfrage vernichtet.
Ein Arzt kann aus medizinischen Gründen Ihrer Aufforderung zur Löschung von Daten aus Ihrer Krankenakte nicht nachkommen. Zum Beispiel, wenn die Zerstörung die ordnungsgemäße Pflege des Arztes behindern würde. Oder um zu verhindern, dass eine bestimmte Untersuchung erneut durchgeführt werden muss. Auch Daten, die für andere von großer Bedeutung sein können – beispielsweise über eine Erbkrankheit – müssen aufbewahrt werden. Sollten wir uns gegen eine Löschung Ihrer Daten entscheiden, werden wir Ihnen dies mit Begründung erläutern.
Haben Sie aufgrund der Behandlung ein Beschwerdeverfahren eingeleitet? Dann werden wir Ihre Datei nicht vernichten. Schließlich enthält die Akte Informationen über Ihre Behandlung.